FLUGPLATZORDNUNG

des FMSV Rhön-Dolmar e.V. für das Vereinsgelände am Leichelberg

Fluggelände:

Das Vereinsgelände besteht aus:

  • einem Motor- und Segelflugplatz 
  • und einem Parkplatz  

Der Motor- und Segelflugplatz befindet sich hinter dem Sicherheitsnetz und ist in den Abmessungen durch den gepflegten Rasen zu erkennen. Bei Wind aus West ist auch von diesem Platz aus Hangsegeln möglich. Nur für diesen Teil ist die Aufstiegserlaubnis für Modelle bis 25 kg erteilt.


Aufstiegszeiten:

Der Betrieb von Flugmodellen die der Aufstiegsgenehmigung unterliegen, ist nur in der Zeit von:

  • eine Stunde nach Sonnenaufgang  jedoch frühestens  9.00 Uhr bis eine Stunde vor Sonnenuntergang  jedoch spätestens bis 20.00 Uhr gestattet.
  • An Sonn- und Feiertagen ist mit Verbrenner-Turbine von 13.00 Uhr  - 15.00 Uhr eine Pause einzuhalten.
  • Nachtflug ist mit Elektromodellen bis 5 kg Abfluggewicht von 20.00 Uhr bis 24.00 Uhr gestattet.


Allgemeine Bestimmungen:

  • Jeder Modellflieger muss eine angemessene Haftpflichtversicherung nachweisen können.
  • Bei Flugbetrieb ohne Flugleiter muss der Pilot einen gültigen Kenntnisnachweis besitzen.
  • Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind und insbesondere Personen nicht gefährdet werden.
  • Die Zufahrt mit PKW ist nur bis zum Parkplatz gestattet.
  • Zuschauer und nicht aktive Modellflieger dürfen sich nur hinter der Absperrung aufhalten   (Zuschauerraum, Parkplatz und Weg).
  • Für Gastpiloten ist der Modellflugbetrieb auf dem Flugplatz nur nach Vereinsbeitritt als Tages-Mitglied erlaubt.
  • Gleichzeitiger Flugbetrieb von mehr als drei Modellen darf nur bei Einsatz eines Flugleiters erfolgen.
  • Der Diensthabende Flugleiter darf nicht selbst aktiv am Flugbetrieb teilnehmen, darum wird empfohlen,   nach angemessener Zeit eine Ablösung zu organisieren.
  • Den Anweisungen des Diensthabenden Flugleiters ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Jeder Starter trägt sich vor dem Start mit Namen, Kanal-Nr., Datum und Uhrzeit leserlich in das Flugbuch ein.
  • Bei Flugbetrieb mit Flugleiter ist unmittelbar vor dem Start dessen Zustimmung einzuholen.
  • Das Überfliegen des Parkplatzes und des Zuschauerraumes ist verboten.
  • Auf dem gesamten Fluggelände ist die Funkordnung zum Betrieb von Funkfernsteueranlagen einzuhalten.
  • Die Belegung eines Fernsteuerkanales ist vor dem Einschalten des Senders durch Entnahme der entsprechenden Klammer von der Kanaltafel sichtbar zu kennzeichnen. Die Klammer ist an der Senderantenne anzubringen. Das Einschalten eines Senders ohne Klammer ist verboten und verpflichtet bei Schadensfällen durch Doppelbelegung zu Schadenersatz. Nach Beendigung des Flugbetriebes oder bei längeren Pausen ist die Klammer zurückzubringen. ( gilt nicht für 2,4 Ghz - Anlagen )
  • Personen die unter Alkohol-, Drogeneinfluss stehen ist der MODELLFLUGBETRIEB nicht erlaubt.      


Zusätzliche Bestimmungen für Betreiber von Modellen mit Verbrennungsmotor und Turbinenstrahltriebwerk:

  • Die zulässige Obergrenze des Schallpegels nach der Sportstätten Verordnung ist einzuhalten (84 dB(A)).
  • Der Betrieb ist nur nach Kontrolle des Schallpegels durch einen Obmann des Vereins erlaubt. Dieser erteilt eine Bestätigung über die Einhaltung des zulässigen Schallpegels.
  • Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Betrieb solcher Modelle im Alleinflug erst nach ausreichender Anzahl von Trainingsflügen unter Aufsicht eines erfahrenen Motorpiloten des Vereins erlaubt.   (z.B. Jürgen Flaig, Kurt Heimrich, Rainer Keßler, Peter Rauch, Jürgen Schild, Werner Strauß)
  • Die Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten.

In Notfällen sind der Diensthabende Not- bzw. der Rettungsdienst anzurufen: Tel.:    112

Jeder Verstoß gegen die Flugplatzordnung ist dem Vereinsvorstand >>> zu melden.

Der Vorstand